Zunächst wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern ein frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2021.

Bei der Überbrückungshilfe wurden still und heimlich die FAQ´s (4.16) verändert, so dass für die Förderungen neue Spielregeln gelten. Hier spielen nun Begriffe wie „ungedeckte Fixkosten“ oder „bereinigter Verlust“ eine große Rolle.

Vorab: Anträge die vor dem 05.12.2020 gestellt worden sind m.E. sicher.

Es geht um europarechtliche Reglementierungen zu den „Beihilferechtlichen Regelungen und Vorgaben“ die unter Umständen dazu führen können, dass bereits ausgezahlte Förderungen zu hoch bemessen sind und eine Rückzahlung erfolgen wird.

Das soll gleichermaßen für die Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III (ab 1/2021) gelten.

Anbei erhalten Sie das aktuelle Informationsschreiben des Steuerberaterverbandes.

Ferner ist in diesem Schreiben noch die Verlängerung der Abgabefrist für die 2019er Steuererklärung aufgegriffen worden. Grundsätzlich läuft die Frist am 31.03.2021 ab. Eine darüber hinausgehende Verlängerung bis zum 31.08.2021 ist wohl doch nicht so einfach wie angekündigt … Hierzu muss die Regelung noch das normale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Die Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger (BANZ) ist auf den 31.03.2021 verschoben worden.
Für GmbH und KG-Abschlüsse, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht an den BANZ übermittelt worden sind, wird kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

Bei Fragen stehen mein Team und ich jederzeit gerne zur Verfügung.