Vielleicht haben Sie Anfang Oktober 2020 auch diese Mail erhalten:

Sehr geehrte Soforthilfeempfängerin, sehr geehrter Soforthilfeempfänger,

im Juli hatten wir Sie um die Rückmeldung Ihres tatsächlichen Liquiditätsengpasses gebeten. Den Informationen der Presse oder unserer Homepage haben Sie möglicherweise bereits entnehmen können, dass Nordrhein-Westfalen dieses Rückmeldeverfahren zwischenzeitlich angehalten hat. Derzeit setzt sich Nordrhein-Westfalen beim Bund für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 ein. Die Verbesserungen betreffen unter anderem eine eingeschränkte Anrechenbarkeit von Personalkosten bei den Einnahmen, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge. Das Rückmeldeverfahren wird zeitnah wieder gestartet. Auch Sie werden möglicherweise von den verbesserten Abrechnungsbedingungen profitieren. Wir werden Sie über das weitere Vorgehen rechtzeitig informieren und bitten Sie, aktuell noch keine Zahlungen vorzunehmen.

Heute möchten wir Sie auf diesem Wege nochmals über die geänderten Fristen informieren:

Die Rückmelde-Frist ist einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen.

Die in unserer ursprünglichen Nachricht im Juli genannte Rückmeldefrist 30. September 2020 ist somit hinfällig.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren. Wir melden uns erneut bei Ihnen, sobald das Rückmeldeverfahren wieder aufgenommen wird und bitten bis dahin noch um ein wenig Geduld.

Ihr Team der NRW-Soforthilfe 2020

In dieser Mail wird nochmals auf die Rückmeldefrist 30.11.2020 aufmerksam gemacht.

Ferner wird erklärt, dass das Verfahren zeitnah wieder gestartet wird und das momentan noch keine Zahlungen vorgenommen werden sollen.
Das aktualisierte Berechnungsblatt sollte bei einer Ihnen zeitnah zugehenden E-Mail der Landesregierung als Anhang dabei sein.

Meine Kanzlei hat bisher noch keine Informationen über den E-Mail-Versand vorliegen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren

Hier finden Sie auch Informationen darüber ob die bei Ihnen eingehenden E-Mails tatsächlich von der Landesregierung stammen oder Fake-E-Mails sind.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben.