Anbei erhalten Sie 2 Informationsschreiben zu dem Konjunkturpaket der Bundesregierung.

Eile ist bei der technischen Umsetzung der Änderungen im Umsatzsteuergesetz geboten.
Hierzu möchte ich Sie bitten sicherzustellen, dass Ihre Software für die Rechnungsschreibung
Ab 01.07.2020 die Voraussetzungen für die temporäre Änderung des Steuersatzes umsetzen kann.

Registrier- und PC-Kassen müssen ebenfalls zum 01.07.2020 mit den neuen Preisen und / oder den
neuen Steuersätzen bestückt sein.

Hinsichtlich Detailfragen würde ich mir ein BMF-Schreiben wünschen, welches Klarheit bei einzelnen
Situationen geben könnte. Es bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten und die Sachen vorzubereiten,
die vorbereitet werden können.

Die anderen Punkte des Konjunkturpaket sind in dem zweiten Informationsschreiben auszugsweise dargestellt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.