Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

als „Bonbon“ hat die Regierung Sonderzahlungen für MitarbeiterInnen, die zusätzlich zum Lohn / Gehalt gezahlt werden bis zu einer Höhe von 1.500 € (Jahresbetrag) steuerfrei und sozialversicherungsfrei gestellt.

Wenn Sie also Ihren Mitarbeitern etwas „Gutes zukommen lassen möchten“ können Sie bis zum 31.12.2020 eine derartige Zahlung vornehmen. Diese Zahlung ist grundsätzlich über die Lohnabrechnung zu dokumentieren.

Bitte teilen Sie uns die Vornahme einer solchen Zahlung rechtzeitig mit damit eine Umsetzung innerhalb der Lohnabrechnung stattfinden kann.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html

Mit freundlichen Grüßen

Diplom Kaufmann (FH)
Thomas Ziechaus
Steuerberater