Der KfW-Schnellkredit soll ab 09.11.2020 nun auch für kleine Unternehmen und Soloselbständige bei der Hausbank zu beantragen sein.

Bei Bedarf können Sie gerne mit mir und unserem Kooperationspartner Herrn Rüger einen Termin machen um die Voraussetzungen prüfen zu lassen und die weiteren vorzubereitenden Schritte abzustimmen.

Im weiteren Verlauf erhalten Sie die Informationen von Herrn Rüger:

Sehr geehrter Geschäftspartner,

die KfW hat heute mitgeteilt, dass die Frist für den Abschluss von Darlehn aus der KfW-Corona-Hilfe verlängert wird bis zum 30.06.2021. Dies vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Sie erhalten diese Information ergänzend zu meiner Mitteilung von Mittwoch. Bitte entschuldigen Sie diese Überschneidung im aktuell dynamischen Marktumfeld.

Der KfW-Schnellkredit soll ab 09.11.2020 auch für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern und Soloselbstständige zugänglich werden.

Unter https://finanzenundmediation.de/Aktuelles halte ich Sie auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Rüger

E-Mail von Mittwoch, den 04.11.2020:

Laut heutiger Mitteilung der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist das KfW-Fördervorlumen in den ersten neun Monaten dieses Jahres auf historisch hohe 109,1 Mrd. EUR (Vorjahreszeitraum 53,5 Mrd. EUR) angestiegen. Alleine 45,4 Mrd. EUR Zusagen wurden für Corona-Hilfsprogramme getroffen. Davon kommen 97% den KMU (weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR) zugute, wobei Gewerbe und Handel stark vertreten sind.

Sehr geehrter Netzwerkpartner,

aus meiner Erfahrung der vergangenen Monate kann sich das Gros des inhabergeführten Mittelstands in Deutschland – es gibt auch Ausnahmen – auf seine Hausbanken verlassen. Im Frühjahr mussten die Bearbeitungsprozesse und Schnittstellen für die Corona-Sonderprogramme der KfW zunächst implementiert werden. Der Weg war in den ersten drei Wochen noch etwas holprig. Danach verliefen Antragstellung und Umsetzung, bei Einhaltung der Bedingungen zur Förderung, in den meisten Fällen ohne weitere Komplikationen.

Hausbanken, die keine zusätzlichen Darlehn aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellten, haben Unternehmen bei der Beantragung von KfW-Mitteln begleitet. Neukreditierungen wurden stark begünstigt durch Haftungsfreistellungen des Bundes. Sparkassen und Banken sind seit jeher ein wichtiger Partner zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Mittelstand. Doch leider steht der Sektor zunehmend unter Druck. Kreditausfälle müssen vermieden werden und die Branche moniert eine seit Jahren rückläufige Ertragslage. Nun bleibt abzuwarten, wie sich das Kreditverhalten im Bankensektor mit Wegfall der staatlichen Unterstützungen entwickeln wird.

Bestehende Programme der KfW wurden im Rahmen der Corona Pandemie modifiziert und weitere Möglichkeiten wurden geschaffen. Durch Corona betroffene Unternehmen können die Mittel aus den Corona-Sonderprogrammen nach aktuellem Stand noch bis 31.12.2020 abschließen. Wichtig an dieser Stelle ist der Hinweis, dass die Standard-Programme und die Sonder-Programme teilweise nicht nur für Investitionen und Betriebsmittel, sondern auch für Gründung, Nachfolge und Festigung eingesetzt werden können.

Planen Sie als vorsichtiger Kaufmann vorausschauend. Schätzen Sie selbst die künftige Kreditpolitik Ihrer Hausbanken ein und erwägen Sie die jetzige Nutzung von Sonderprogrammen der KfW, der landeseigenen Förderinstitute oder der regionalen Bürgschaftsbanken. Wenn die Bedingungen der jeweiligen Programme eingehalten werden, kann die Haftungsfreistellung eine Kreditaufnahme über das durchleitende Kreditinstitut sehr erleichtern. Erreichen Sie Finanzierungssicherheit für das kommende Jahr!

Es ist wichtig, dass die Möglichkeiten im Vorfeld exakt mit dem konkreten Bedarf des Unternehmens abgestimmt werden. Neben den Fördervoraussetzungen, die zwingend erfüllt sein müssen, ist auch die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen unabdingbar. Es gibt Unterschiede in den Konditionen und vorzeitigen entgeltlichen oder unentgeltlichen Ablösemöglichkeiten. Zudem müssen Auflagen, beispielsweise in Bezug auf Ausschüttungen und Gehälter im Umfeld der geschäftsführenden Gesellschafter sowie weitere wichtige Eingrenzungen unbedingt beachtet werden!

Sofern Sie, ein Unternehmer aus Ihrem Umfeld oder Ihr Mandant sich derzeit mit der Beantragung von KfW-Mitteln aus dem Corona-Sonderprogramm beschäftigen, sollten Sie die kommenden zwei Wochen nutzen. Veranlassen Sie jetzt die notwendigen Schritte. Je nach Programm kann es sonst zu zeitlichen Engpässen kommen.

Auszug Konditionen (programmabhängig aus KfW-Corona-Hilfe KfW-Schnellkredit 2020/KfW-Unternehmerkredit/ERP-Gründerkredit Universell):

  • Laufzeiten bis 10 Jahre, hiervon bis 2 Tilgungsfreijahre
  • Zins nom. 1,00% – 3,00% p.a.
  • Haftungsfreistellung durch Bund bis zu 100% möglich
  • Bankübliche Besicherung oder ohne Besicherung
  • Bankübliche Kreditprüfung oder lediglich Bestätigung der Einhaltung verschiedener Bedingungen ohne Bonitätsprüfung
  • Vorzeitige (Teil-)Tilgung mit oder ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Im Zweifelsfällen wenden Sie sich mit Ihren Fragen oder Bedenken an einen fachkundigen Berater oder eine Beraterin. Wenn diese auf eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Finanzierungspartnern in verschiedenen Situationen zurückgreifen, können Sie dort eine verlässliche Einschätzung Ihrer Situation mit zielführenden Handlungsempfehlungen und einer prozesssicheren Umsetzung erwarten.

Ihnen ein hoffentlich stabiles Jahresendgeschäft, bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Rüger

Krefelder Straße 5
41812 Erkelenz
Telefon: 0 24 31 – 974 59 80
Mobil: 0151 – 51 00 51 31

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