Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

momentan werden die Planungen hinsichtlich der Zuschüsse in konkrete Formen gebracht. Geplant ist der Zuschuss für „Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige“ in Höhe von 9.000 € ( bis 5 Arbeitnehmer) und 15.000 € (bis 10 Mitarbeiter). Darüber hinaus plant NRW das Programm des Bundes aufzustocken: Für Betriebe mit 11-25 Mitarbeitern soll ein Zuschuss in Höhe von 25.000 € vorgesehen werden.

Wie die Anzahlt der Mitarbeiter berechnet wird ( pro Kopf, Stunden Teilzeit / Vollzeit…, Azubis, Aushilfen..??) steht noch nicht fest.

Ferner ist mir noch nicht bekannt wie das Antragsformular aussieht und woher es bezogen werden kann.

Im Laufe der nächsten Tage werden die Regelungen konkrete Formen annehmen. Sollte jemand eine andere Info haben, möchte ich Sie bitten mir diese zukommen zu lassen.

Die Herabsetzungs- und Stundungsanträge für Steuerzahlungen und Vorauszahlungen beim Finanzamt werden nach internen Informationen momentan noch nicht bearbeitet, da die Finanzämter noch keine Anweisung des Bundeministeriums der Finanzen haben (BMF). Es gibt noch kein „BMF-Schreiben“. Ich gehe aber davon aus, dass dieses im Laufe der Woche erscheint und konkrete Regelungen zu den Herabsetzungs- und Stundungsanträge; insbesondere zur Umsatzsteuer; enthält.

Halten Sie sich bitte auch auf dem neuesten Stand:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Informationen zu Sofortzuschüssen für freischaffende Künstler/innen finden Sie hier:
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

Bleiben Sie gesund!!!

Mit freundlichen Grüßen

Diplom Kaufmann (FH)
Thomas Ziechaus
Steuerberater