Anbei erhalten Sie einen Kurzüberblick zu den Neuregelungen der Überbrückungshilfe ab September 2020.
Die Zugangsvoraussetzungen zu diesem Förderprogramm sind erleichtert worden.
Ob es, wie bei der aktuellen Förderung, auch eine Überbrückungshilfe-„Plus“ ( = zusätzlich 1.000 € pro Fördermonat vom Land NRW) geben wird, steht noch nicht fest.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Wenn Sie unsere Rundschreiben nicht mehr bekommen möchten, dann teilen Sie uns dieses bitte unter info@ziechaus.de mit.
Kurzüberblick zur Regelung der Überbrückungshilfe ab September 2020
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