Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung oder auch Nachlassverwaltung ist eine vom Erblasser zu Lebzeiten bestimmte Verwaltung seines Vermögens nach dem Tod.
Es handelt sich dabei um eine testamentarische Anordnung, um gegebenenfalls eine Auseinandersetzung unter den Erben zu vermeiden oder den Nachlass zu verwalten. Diese Anordnung dient also der Absicherung des Willens des Erblassers. So werden zum Beispiel Sach- oder Geldvermächtnisse erfüllt oder unter anderem Immobilien verwertet oder deren Nutzung im Rahmen einer Erbengemeinschaft fortgesetzt ( z.B. bei Vermietung).
Ferner dient die Testamentsvollstreckung dem Schutz der Erben, wie zum Beispiel bei Minderjährigen Erben. Man sagt ja auch: „viele Köche verderben den Brei“. Gerade in einer Situation, in der mehrere Erben unterschiedliche Interessen und Ziele verfolgen, ist eine angeordnete Testamentsvollstreckung immer sinnvoll.
Da ich sehr eng in Kooperation mit einem Rechtsanwalt und Notar zusammenarbeite, erhalten Sie sowohl rechtlich als auch steuerlich stets eine äußerst umfassende und individuelle Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse bzw. die der Erbengemeinschaft zugeschnitten ist.