Änderung im Mindestlohngesetz zum 01.07.2021

//Änderung im Mindestlohngesetz zum 01.07.2021

Änderung im Mindestlohngesetz zum 01.07.2021

Der Mindestlohn wurde für alle Beschäftigten zum 01.07.2021 auf 9,60 EUR pro Stunde erhöht.

Achtung bei den Minijobs:

  • Bei den geringfügig Beschäftigten reduziert sich dadurch die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit auf 46,88 Std.

Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei Ihrer Personalplanung und bei dem zu führenden Stundennachweis.

Von | 2021-07-20T15:44:58+02:00 20. Juli 2021|Allgemein|