Aufgrund von redaktionellen Ergänzungen erhalten Sie anbei das aktualisierte Informationsschreiben zu der kommenden eRechnungspflicht im B2B-Bereich.
- Vorbemerkung/Einleitung
- Darstellung der bisherigen Abrechnungspraxis
- Künftige Ausgestaltung der Abrechnungspraxis
- Umfang der Änderungen
- Notwendigkeit eines strukturierten Formats
- Zeitliche Perspektiven
- Sanktionen bei Nichterfüllung
- Praktische Handlungsfragen
- Programm zur Erstellung und Verarbeitung einer E-Rechnung
- Potenzielle Problematik des Rechnungsempfängers bei der Verwendung sonstiger Rechnungen
- Fazit
Mittlerweile habe ich von mehreren Mandanten gehört, dass Updates für deren Rechnungsprogramme angeboten werden, die dann dieses sog. ZUGFeRD-Format umsetzen können. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig.
Denken Sie bitte daran: Bis 31.12.2027 gibt es Ausnahmeregelungen, die jedoch dokumentiert sein sollten.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an
eRechnungspflicht - Worauf Unternehmen vorbereitet sein sollten!
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