Aufgrund von redaktionellen Ergänzungen erhalten Sie anbei das aktualisierte Informationsschreiben zu der kommenden eRechnungspflicht im B2B-Bereich.

  1. Vorbemerkung/Einleitung
  2. Darstellung der bisherigen Abrechnungspraxis
  3. Künftige Ausgestaltung der Abrechnungspraxis
    1. Umfang der Änderungen
    2. Notwendigkeit eines strukturierten Formats
    3. Zeitliche Perspektiven
    4. Sanktionen bei Nichterfüllung
  4. Praktische Handlungsfragen
    1. Programm zur Erstellung und Verarbeitung einer E-Rechnung
    2. Potenzielle Problematik des Rechnungsempfängers bei der Verwendung sonstiger Rechnungen
  5. Fazit

Mittlerweile habe ich von mehreren Mandanten gehört, dass Updates für deren Rechnungsprogramme angeboten werden, die dann dieses sog. ZUGFeRD-Format umsetzen können. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig.

Denken Sie bitte daran: Bis 31.12.2027 gibt es Ausnahmeregelungen, die jedoch dokumentiert sein sollten.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an