Erfreulicherweise verlängert das Land NRW die Rückzahlungsfrist der Corona-Soforthilfe.
Die Frist wurde vom 31.10.2022 auf den 30.06.2023 verlängert.
Erfreulicherweise verlängert das Land NRW die Rückzahlungsfrist der Corona-Soforthilfe.
Die Frist wurde vom 31.10.2022 auf den 30.06.2023 verlängert.