Wie Sie bereits durch unser und das Informationsschreiben Ihrer Kommune erfahren haben, wird es dieses Jahr notwendig, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen.
Dies wird erforderlich, da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr.
Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Besitz befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die dieses Jahr einer eigenen Steuererklärung bedürfen.
Bei dieser Menge wird es daher nun Zeit zu handeln! Sie als Bürgerin und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen, daher ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll.
Frau Drewelow steht Ihnen in dieser Sache zur Seite und wird die entsprechende Steuererklärung für Sie erstellen.
Mit ihr haben Sie die Sicherheit, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist. Frau Drewelow wird mit Ihnen im Austausch sein und hilft Ihnen, in der Art und Weise, wie Sie es von uns gewohnt sind.
Damit auch wir als Kanzlei planen können, bitten wir Sie, uns über den nachstehenden Link mitzuteilen, ob Sie möchten, dass wir Ihnen behilflich sind und für welche Objekte Sie uns beauftragen.
Sobald wir wissen, inwieweit wir Sie bei der Erstellung der Erklärung unterstützen dürfen, kommen wir mit weiteren Informationen und Hilfestellungen auf Sie zu.