Damit es nicht langweilig wird anbei noch ein Hinweis der Sozialversicherungsträger:

Er betrifft Arbeitgeber und bestimmt Einzelheiten zu den neuen Regelungen in den „Gemeinsamen Grundsätzen nach §9a BVV zur Bestimmung von Art und Umfang der Speicherung, der Datensätze und des Weiteren zum Verfahren für die Entgeltunterlagen nach §8 BVV und für die Beitragsabrechnung nach §9 BVV.

Hierbei geht es um die elektronische Ablage von Lohnbegleitenden Unterlagen (Arbeitsvertrag, Personalfragebogen Stundenaufzeichnungen, Aufenthaltstitel, Feststellung SV-Status etc. …
Ab 2023 wird die euBP (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung) Pflicht und der Prüfungsdienst möchte gerne die notwendigen Unterlagen nach seinen Regeln elektronisch aufbereitet und verpackt zugestellt bekommen.
Die einzelnen Voraussetzungen (wie und unter welchem Namen die Dateien z.B. gespeichert werden sollen) entnehmen Sie bitte beiliegendem Begleitschreiben.

BEFREIUNGSMÖGLICHKEIT bis 31.12.2026

Von dieser erhöhten Dokumentationsverpflichtung können Sie sich bis 31.12.2026 befreien lassen.
Bitte ergänzen Sie beiliegenden Vordruck und schicken diesen an die Deutsche Rentenversicherung.