Der Bundesrat hat am 20.05.2022 dem Steuerentlastungsgesetz zugestimmt.

Unter anderem werden hier die Regelungen zur Auszahlung und Erhalt der Energiepreispauschale und Kinderbonus, die um 3 Cent (!!!!) höhere Entfernungspauschale ab dem 21. KM und ein paar andere Goodies erklärt.