Aufgrund der großen Nachfrage zum Thema Energiepauschale noch einige weitergehende Informationen:
Auf der Seite des BMF hat der Gesetzgeber zu dieser Thematik eine Frage-Antwortsammlung zusammengetragen.
Hier wird teilweise sehr detailliert auf bestimmte Problemfälle bzw. Fallkonstellationen eingegangen.
Hier der Link: Bundesfinanzministerium – FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
Da die Aushilfskräfte (Minijobber und kurzfristige Beschäftigung) Ihnen als Arbeitgeber das 1. Dienstverhältnis bestätigen müssen um eine Auszahlung der EEP zu erhalten, erhalten Sie anbei das entsprechende Formular für den Mitarbeiter. Bitte lassen Sie sich das Formular von den betroffenen Mitarbeitern ausfüllen und unterschreiben. Ein unterschriebenes Exemplar benötigen wir zurück, da ohne Bestätigung keine Abrechnung der EPP erfolgend darf.
In einem Blog habe ich folgendes gelesen:
„Dass die Rentner und Studenten im Entlastungspaket 2022 nicht bedacht wurden, hatte nach Verkündung der Maßnahmen in der Bevölkerung für Frust und Unverständnis gesorgt. Begründet wird dieser Schritt von der Ampel-Regierung mit der ohnehin angedachten Rentenerhöhung zum Juli 2022. Wem das aber nicht reicht, kann mit einem einfachen Trick auch vom Entlastungspaket 2022 in Form der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro<https://www.24hamburg.de/verbraucher/energiepauschale-wann-landet-das-geld-auf-meinem-konto-300-euro-91499360.html> profitieren. Wie geht das? Da nur Menschen die Energiepauschale ausgezahlt bekommen, die einkommensteuerpflichtig arbeiten, liegt der Trick für Rentner in erster Linie darin, wieder zu arbeiten. Aber keine Panik, damit ist keine Vollzeitstelle gemeint. Es reicht laut des neusten Regierungsentwurfs aus, eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) auszuüben oder selbstständig tätig zu sein. Das bestätigte Finanzexpertin XY in der B-Zeitung. Sie sagte: „Es reicht aus, dass zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seinen Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder aus selbstständiger Tätigkeit erhält. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an, bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt.“
Rentner + Studenten können die Energiepauschale im Mai 2023 erhalten
Im oben genannten Beispiel würden Rentner für eine Stunde Babysitten also gleich 312 Euro kassieren – und das vollkommen legal. Zu beachten ist natürlich der Zeitpunkt, an dem die Energiepauschale ausgezahlt wird. Rentner bekommen das Geld mit dem Trick nicht wie andere Arbeitnehmer bereits im September 2022 ausgezahlt, sondern erst nach Einreichen der Steuererklärung im Mai 2023. In Anbetracht der 300 Euro aber dennoch ein Aufwand, der sich lohnt.“ (Quelle unbekannt)
Ich lasse das mal so stehen.
Bei weiteren Fragen stehen mein Team und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.