Die Anhebung des Mindestlohns zum 01.10.2022 von derzeit 10,45 €/Std. auf 12 €/Std. hat Auswirkung auf die Mini- und Midijobs.
Die neuen Regelungen zu den Anspruchsberechtigten, Höchstbeträge, Grenzen und Beiträgen entnehmen Sie bitte beiliegender Information.
Bei einem laufenden Arbeitsverhältnis ist eine erneute Befreiungsanzeige zur Rentenversicherung nicht notwendig.
Für weitere Fragen stehen mein Team und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
41228 - KaM Rundschreiben Infoschreiben Mindestlohn ab 01.10.2022 Minijobs Midijobs
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