Unser Bundesfinanzminister Lindner hat über sein Ministerium einen Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 entworfen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen ua. die Gebäude-Afa bei neuen Wohngrundstücken. Der Afa-Satz soll von 2% auf 3% steigen.
Ferner soll der Grundrentenzuschlag steuerfrei gestellt werden sowie der Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder in Ausbildung angehoben werden.
Interessant ist die Anhebung der kWp-Grenze bei PV-Anlagen. Die Ertragssteuerbefreiung soll nun bei bestimmten Anlagen auf 30 kWp ausgedehnt werden. Gleichzeitig soll bei Lieferung der PV-Anlage an keine Umsatzsteuer mehr berechnet werden, wenn die Anlage auf dem Dach oder in der Nähe der privaten Wohnung / Haus installiert wird und ebenfalls nicht mehr Leistung als 30 kWp hat.
Umfangreiche Änderungen zur Abzugsfähigkeit des Homeoffice sind ebenfalls Bestandteil dieses Entwurfes.
Diese und noch viele weitere geplante Änderungen können sie über den og. link zum Regierungsentwurf nachlesen.
Das Inflationsausgleichsgesetz steht auch als Regierungsentwurf bereit.
Es geht im Wesentlichen um die Anhebung des Kindergeldes/Kinderfreibetrages sowie die Erhöhung des Grundfreibetrags.
Sobald neue Informationen vorliegen werden wir Sie informieren.
Bis dahin wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende.
Bleiben Sie gesund!