Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 werden noch weitere Änderungen auf den Weg gebracht:

  • So soll die Bewertung von Immobilien ab 2023 im Sach- und Ertragswertverfahren verändert werden.
  • Bisher vorgenommene Abschläge z.B. bei den Bewirtschaftungskosten sollen anders berechnet werden.

Insgesamt werden voraussichtlich weniger Möglichkeiten an Abzugs- und Korrekturvolumen vorhanden sein; der Liegenschaftszins wird vermutlich steigen…. damit steigt das Rechenergebnis und zieht somit eine erhöhte Bemessungsgrundlage für die Steuer nach sich.
Die Freibeträge sollen zunächst unverändert bleiben.

Empfehlung:

Bitte nichts überstürzen!
Sollten Sie Übertragungen planen, empfehle ich diese noch in 2022 durchzuführen, da die Gesetzesänderung voraussichtlich erst Übertragungen im Wege von Schenkungen oder Erbfällen ab 01.01.2023 erfasst.

Zeitlich wird es natürlich eng aber mein Team und ich stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.