„… die vom Bundestag verabschiedete Fassung des Jahressteuergesetzes 2022 weicht erheblich vom Entwurf der Bundesregierung ab. Ob das Gesetz am 16.12.2022 problemlos die Hürde Bundesrat nehmen wird, ist allerdings sehr fraglich. So hat etwa Hessen gestern angekündigt, dem Gesetz nicht zuzustimmen und will zusammen mit den anderen unionsgeführten Ländern für die Anrufung des Vermittlungsausschusses plädieren.“ (Auszug aus Haufe-Steueroffice)

Die Abweichungen entnehmen Sie bitte beigefügter Zusammenstellung.

Es bleibt spannend.., insbesondere die Umsetzung bei den PV-Anlagen und die Erweiterung des 7b im Mietwohnungsneubau (Sonderabschreibung) ist sehr interessant!