Endlich hat die Finanzverwaltung ein 10-Seitiges Schreiben verfasst, in dem die Zweifelsfragen hinsichtlich des 0%-Umsatzsteuersatzes geklärt werden sollen. Es ist richtig, dass Vieles klargestellt wird, aber Vieles auch noch mehr Fragen aufwirft!
Hier kann dann wahrscheinlich nur die zukünftige Rechtsprechung helfen …

Der Nullsteuersatz erfasst nur Leistungen, die DIREKT an den Anlagenbetreiber ausgeführt werden.
Insbesondere die dem Nullsteuersatz unterliegenden Leistungen und Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb/Installation/Betrieb der PV-Anlage stattfinden, werden etwas genauer aber leider nicht abschließend dargestellt.
Auch Leistungen, die nicht begünstigt sind, werden kurz erläutert. Hierunter fallen z.B. Wartungsarbeiten oder Serviceleistungen. Diese Negativbeispiele sind leider auch nicht abschließend aufgezählt.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.