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Viertes-Corona-Steuerhilfegesetz – Referentenentwurf vom 03.02.2022

Verlängerung Rückzahlung Soforthilfe auf den 30.06.2023

Erfreulicherweise verlängert das Land NRW die Rückzahlungsfrist der Corona-Soforthilfe. Die Frist wurde vom 31.10.2022 auf den 30.06.2023 verlängert. Quelle: Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 | FINANZVERWALTUNG

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