Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf vom 03.02.2022 über die geplanten Corona-Hilfsmaßnahmen veröffentlicht.

Unter anderem ist geplant, dass Pflegekräfte bestimmter Einrichtungen einen einmaligen steuerfreien Corona-Bonus i.H.v 3.000 € erhalten können.

Homeoffice-Pauschalen und andere Steuervergünstigungen werden verlängert.

In 2022 auslaufende Investitionsfristen für Investitionsabzugsbeträge (IAB) sollen erneut um ein Jahr verlängert werden …..

Auch die Abgabefristen für Steuererklärungen sollen erfreulicherweise verlängert werden.
So beträgt nun die Abgabefrist für die 2020er Steuererklärung 31.08.2022; für die Steuererklärung 2021 soll die Abgabefrist am 30.06.2023 ablaufen.

Ich gehe davon aus, dass der Entwurf so „durchgewunken“ wird.

Alle Angaben ohne Gewähr.