Das Bundesministerium der Finanzen hat eine weitere „Corona-Soforthilfe“ in die Welt gesetzt.

Es besteht nun die Möglichkeit aufgrund eines pauschaliert gerechneten Verlustrücktrages (VR) nach 2019 die bereits für 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen neu festsetzen zu lassen und die unter Berücksichtigung des VR zuviel gezahlten Vorauszahlungen zur Erstattung zu bringen. Das betrifft überwiegend Selbständige, die unmittelbar und direkt von der Krise betroffen sind und weiterhin betroffen bleiben sowie Vermieter, denen aufgrund der Krise die Mieteinnahmen wegbrechen und dadurch voraussichtlich negative Einkünfte im Jahre 2020 entstehen werden.

Hier gibt es einige Voraussetzungen und Bedingungen zu beachten, die individuell mit Ihrer Situation abgeglichen werden müssen.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn wir diesen Antrag für Sie stellen sollen.