Seit heute können Physiotherapiepraxen aufgrund der „Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen für Heilmittelerbringer“ einen Zuschuss beantragen, der sich der Höhe nach an dem Abrechnungsvolumen des IV. Quartals 2019 orientiert. „Die Ausgleichszahlung wird als Einmalzahlung gewährt und beträgt 40 % der Vergütung, die der Leistungserbringer im 4. Quartal 2019 gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet hat.

Für Praxen, die erst ab Oktober 2019 zugelassen wurden gibt es unterschiedliche Staffelungen.

Zusätzlich kann noch eine Hygienepauschale beantragt werden.

Weitere Information zu den Voraussetzungen und zum Antrag entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:

https://www.physio-deutschland.de/fileadmin/data/bund/Dateien_oeffentlich/Beruf_und_Bildung/18052020_FAQs_Rechtsverordnung_final.pdf