Der Koalitionsausschuss hat am 03.06.2020 ein 57 Punkte umfassendes Paket geschnürt, um die Konjunktur in Deutschland wieder anzukurbeln. Der Bundestag muss noch vor der Sommerpause die entsprechenden Gesetze mit Mehrheit beschließen. Was davon im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, muss auch noch durch die Länderkammer.
Sie erhalten den gesamten Maßnahmenkatalog in der Anlage als PDF (am Ende dieser News).
Ich möchte mich auf die steuerlichen Themen beschränken, die die meisten Mandanten betreffen werden:
Neben dem „steuerpflichtigen“ Kinderbonus in Höhe von 300 €, der Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge, der Förderung von Ausbildungsverhältnissen während der Krise, einer wiederauflebenden degressiven Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche Wirtschaftsgüter, den Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen (Fortsetzung des Corona-Zuschusses) ist das Thema „Anpassung des Mehrwertsteuersatzes“ unmittelbar zu bearbeiten.
Noch vor der Sommerpause soll der Bundestag / Bundesrat dem gesamten Vorhaben zustimmen…. So ist es geplant.
Unter der Annahme, dass eine Zustimmung erfolgt wird es in dem Zeitraum 01.07.-31.12.20 keinen 19%-igen und 7%-igen Mehrwertsteuersatz geben. Für ein halbes Jahr wird aus 19% : 16% und aus 7% : 5%.
Wenn Sie eine Registrierkasse / PC-Kasse betreiben, sollten Sie sich rechtzeitig mit der Änderung auseinandersetzen. Alle Quittungen und Rechnungen müssen in diesem Zeitraum die ermäßigten Steuersätze (16% oder 5%) ausweisen. Sämtliche Dauerrechnungen, Mietverträge, Leasingverträge usw. müssen angepasst werden. Abschlagszahlungen im Baugewerbe müssen innerhalb dieses Zeitraumes mit 16% geschrieben werden. Es wird empfohlen alle Baustellen zum 30.06.2020 mit Teilschlussrechnungen abzurechnen.
Schlussrechnungen für Gewerke, die in der 2. Jahreshälfte abgenommen / fertiggestellt werden, müssen mit 16% MwSt-Satz geschrieben. Die abzuziehenden Actos können dann durchaus 19% enthalten (wenn sie vor dem 01.07. geschrieben wurden)……. Ich möchte Sie bitten, sich darauf vorzubereiten, auch wenn die Maßnahmen aktuell nicht mehr als 15 Seiten Papier darstellen….., ich gehe davon aus, dass dem Paket im Schnellverfahren zugestimmt wird.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihre Eingangsrechnungen ab dem 01.07.2020 den richtigen MwSt-Ausweis ausweisen damit ein Vorsteuerabzug weiterhin möglich ist.
Ich erwarte in den nächsten 14 Tagen ein BMF-Schreiben zu diesem Thema, indem unter anderem rechtsverbindliche Beispiele hinsichtlich Der Rechnungslegung abgebildet werden.
Zu den übrigen Themen werde ich intensiver berichten, wenn der Bundestag / Bundesrat dem Paket insgesamt zugestimmt hat.
Kommen Sie gut durch die Woche und bleiben Sie gesund !!!