In Ergänzung zu unserem Beitrag vom 09.11.2019 und 11.09.2019 kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung die Installationsfrist der sog. „Technischen-Sicherheits-Einrichtung TSE“ auf den 31.03.2021 verschoben hat soweit

  • zum 30.09.2020 eine verbindliche Bestellung beim Kassendienstleistervorliegt (Auftragsbestätigung)

oder

  • bei geplantem Einbau einer cloud-basierenden TSE diese nachweislich momentan nicht verfügbar ist (Bescheinigung Kassendienstleiter)

Für alle anderen Fälle bleibt der 30.09.2020 als Fristende vorhanden.

Beratungshinweis: Sollten Sie noch nichts unternommen haben, möchte ich Sie bitten zum 30.09.2020 eine der oben genannten Voraussetzungen
zu erfüllen.

Die entsprechende Meldung an das Finanzamt kann m.E. momentan auch noch nicht erfolgen, da ein Vordruck für diese Meldung noch nicht existiert.

Hier ist der Link zu der Pressemitteilung der Finanzverwaltung NRW:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/zahlreiche-laender-finanzminister-wehren-sich-gegen-das-bundesfinanzministerium

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.