Anbei erhalten Sie eine kurze Stellungnahme zu der Pressekonferenz der Bundesfinanzministeriums vom gestrigen Abend.
Hier wurden weitere Eckpunkte zu der Novemberförderung konkretisiert.
Antragsberechtigt sind direkt von der Schließung betroffene Unternehmen, Betriebe und Solo-Selbständige, Vereine, Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen. Pro Schließungswoche sollen 75% des Referenzumsatzes aus der Vorjahreswoche (Nov 2019) als Zuschuss gewährt werden. Solo-Selbständige können statt des Referenz-Vorjahres-Wochen-Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz des gesamten Vorjahres zu Grunde legen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beiliegenden Stellungnahme.
Auf die Wirtschaftsförderung werden andere Hilfen wie z.B. die Überbrückungshilfe und das KUG angerechnet.
Grundsätzlich soll auch diese Förderung nur über den Steuerberater / Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Ausnahme ist eine Förderhöhe von bis zu 5.000 € bei Solo-Selbständigen. Hier können die Betroffenen wohl direkt über eine entsprechende Identifizierung auf einer Plattform die Förderung ohne einen „prüfenden Dritten“ beantragen.
Offen bleibt die Frage ob es sich um eine steuerfreie oder steuerpflichtige Beihilfe handelt.
Die technischen Voraussetzung für die Beantragung sind noch nicht gegeben. Zur Zeit erfolgt die notwendige „Programmierung“ der Plattform.
Sobald weitere Informationen bekannt sind werde ich Sie wieder informieren.