Die gestrige Pressemitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Energie beinhaltet nun eine kleine Konkretisierung des Verfahrens.

Es wird davon gesprochen, dass auf die eigentliche Novemberhilfe Abschläge ab dem 25.11.2020 beantragt werden können.

Parallel wird die eigentliche Novemberhilfe wohl in KW 49 starten …

Die Abschläge sollen laut der Pressemitteilung bis zu 5.000 € für Solo-Selbständige und bis zu 10.000 € bei anderen Unternehmen betragen. Ob die „Abschläge“ bei den „anderen Unternehmen“ auch durch eine entsprechende Legitimation ihrerseits selbst beantragt werden können entzieht sich momentan meiner Kenntnis.

Die Pressemitteilung können Sie über diesen Link einsehen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201112-novemberhilfe-verfahren-der-abschlagszahlung-steht.html