Ab Morgen ist Deutschland wieder im Lockdown, der voraussichtlich erstmal bis zum 10.01.2021 andauern wird.
Damit verbunden werden viele Geschäfte und Berufsgruppen Ihre Tätigkeiten temporär einstellen müssen.
Link: Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen
Der Staat verspricht wieder verbesserte Hilfen in Form von Zuschüssen in Höhe von bis zu 90% zu den Fixkosten oder pauschale Entschädigungen in Höhe von bis zu 5.000 € in bestimmten Fällen.
Es gibt zum einen die Novemberhilfe. Sie unterstützt die von den temporären Schließungen direkt, indirekt und mittelbar betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen. Diese Hilfe wird nun – aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 10. Januar 2021 – als Dezemberhilfe für die Dauer der Schließung im Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert.
Zum anderen gibt es die Überbrückungshilfe III. Sie unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Anträge hierfür können rückwirkend bis 31. Januar 2021 gestellt werden. Das Programm wird nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich erweitert.
Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Sie erhalten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss.
Hier ein Schaubild, auf dem die einzelnen Förderungen abgebildet werden:
Anmerkung meinerseits:
Zum momentanen Zeitpunkt ist noch nicht einmal die Novemberhilfe vollständig ausgezahlt worden. Es sind lediglich Abschläge bisher ausgezahlt worden.
Ich gehe davon aus, dass die Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III sowie Neustarthilfe FRÜHESTENS ab dem 10.01.2021 zur Verfügung stehen.
Mit den besten Wünschen für ein friedvolles Weihnachtsfest und einen gesunden Übergang in das neue Jahr!