Nun ist auch bei der Überbrückungshilfe 3 nachgebessert worden. Pünktlich zum 01.04. hat das Bundesfinanzministerium die Überbrückungshilfe für besonders von der Krise betroffene Unternehmen verbessert. – Nein,… es handelt sich nicht um einen nachträglichen Aprilscherz..

Die Änderungen sind jedoch aktuell noch nicht umsetzbar, da die entsprechenden Programmierarbeiten an der Förderplattform momentan noch andauern.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Die Einbeziehung von jungen Unternehmen, die bis 31.10.2020 gegründet worden sind (vorher 30.04.2020)
  • Anschubhilfe bei Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche
  • Eigenkapitalzuschuss bei Unternehmen, die dauerhaft mehr als 50% Umsatzeinbruch im Förderzeitraum haben. Hierbei handelt es sich um eine Förderstaffel, die monatsbezogen ab dem 3. Fördermonat mit 25%, danach 35% und ab dem 5. Fördermonat mit 40% der förderfähigen Fixkostenerstattung gerechnet wird. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung gewährt.
  • Verbesserung der Förderquote bei Fixkosten auf bis zu 100% bei Umsatzeinbruch von mindestens 70%

Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Die FAQ´s im Förderportal sind auch noch nicht aktualisiert.

Inwieweit bereits abgegebene und bewilligte Anträge geändert werden können oder seitens der Landesregierung automatisch berichtigt werden steht ebenfalls noch nicht fest.

Sobald es neue Informationen gibt werden wir weiterberichten.