Das BMF hat die geltenden Regelungen zu coronabedingten Stundungen bzw. – Vollstreckungsaufschüben zunächst über den 30.06. bis zum 30.09.2021 verlängert.
Die Verlängerung ist daran geknüpft, dass nachweislich und nicht unerhebliche Betroffenheit durch die Corona-Krise vorliegt.
Was passiert nach dem 30.09.??
Hier sollten Sie frühzeitig mit dem Finanzamt in Kontakt treten und eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung aushandeln.
Der Vollstreckungsaufschub soll parallel ebenfalls für diesen Zeitraum ausgesetzt werden.
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig wegen Stundungsverlängerungen oder Ratenzahlungsvereinbarung mit uns in Verbindung.
22110 - Fachliteratur allgemein Stundungs- Vollstreckungsaufschub verlängert 2021
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