Die Überbrückungshilfe geht bis 30.09.2021 in die Verlängerung.
Gleichzeitig wurde aufgrund einer weiteren Änderung der FAQ´s darauf hinweisen, dass es bei Förderanträgen der Überbrückungshilfe III, die nach dem 01.07.2021 eingehen, keine Abschlagzahlung mehr gibt.
Laut FAQ´s werden die Anträge selbstverständlich bearbeitet; nur das zweistufige Auszahlungssystem ( 50% Abschlagszahlung sofort und Restzahlung später) wird es ab dem 01.07.2021 nicht mehr geben.
Es erfolgt nun eine einmalige Auszahlung der Förderung nach Bearbeitung des Antrags durch die Landesregierung.
Bei Fragen stehen mein Team und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.