Sie haben bestimmt in den letzten Tagen per Post eine ERINNERUNG zur Rückmeldung der Corona-Soforthilfe erhalten.
Es ist keine Frist versäumt worden sondern es handelt sich lediglich um einen „Reminder“ der Landesregierung, dass die Rückmeldung zum 31.10.2021 erfolgen muss.

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geyr ist beiliegende Handlungsempfehlung entstanden.
Wir möchte Sie über dieses sensible und rechtsunsichere Thema der Rückmeldung zum 31.10.2021 und eine evtl. bevorstehende Rückzahlung bis spätestens 31.10.2022 aus rechtlicher Hinsicht mit dieser „Handlungsempfehlung“ aufklären.

Da es sich hierbei um Subventionsrecht handelt darf ich persönlich nicht beratend tätig werden.
Die Kanzlei Dr. Geyr ist bereit Sie in rechtlichen Fragen zu betreuen und einen evtl. Klageweg zu begleiten.

Wichtige Information zu den vorzunehmenden Rückmeldungen zum 31.10.2021:
Sofern nicht bereits geschehen möchte ich Sie bitten, sich schriftlich (per E-Mail) mit Ihrem Sachbearbeiter in meiner Kanzlei in Verbindung zu setzen und uns mit der elektronischen Rückmeldung der Soforthilfe zum 31.10.2021 zu beauftragen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.