Irgendwann müssen auch die Corona-Hilfsprogramme schlussabgerechnet werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun eine erste Frist für die einzelnen Programme veröffentlicht.

Demnach müssen Schlussabrechnungen für folgende Förderprogramme bis 31.12.2022 elektronisch übermittelt werden:
– Überbrückungshilfe I, II, III, III+, IV ,November- und Dezemberhilfe….. kurz gesagt: ALLE !!!

Im Rahmen meiner damaligen Honorarabrechnung sind die Rückmeldungen bereits enthalten. Sie brauchen nichts zu unternehmen.
Sobald wir Ihren Fall bearbeiten nehmen wir bei einer eventuellen Rückzahlung Kontakt mit Ihnen auf.

Weiter Infos erhalten Sie hier:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html

Da die Steuerberater zusätzlich noch das Immobilienvermögen in Deutschland für grundsteuerliche Zwecke dieses Jahr auch noch neu bewerten müssen, gehe ich davon aus, dass diese erste Fristsetzung für die Schlussabrechnungen zu gegebener Zeit weiter geschoben wird.