Am 19.05.2022 hat der Bundestag das 4. Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet.

In diesem Gesetz werden u.a. die verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen reglementiert.
Für die Steuererklärung 2020 ist die späteste Abgabe der 31.08.2022 ; für 2021 der 31.08.2023
Bis 2025 sollen die Abgabefristen wieder „normalisiert“ werden. … naja, mal schauen …

Des Weiteren ist der Corona-Bonus für Pflegekräfte (bis zu 4.500 €), die Verlängerung von Vergünstigungen wie zB. steuerfreie Zuschüsse KUG; degressive Afa oder HomeOffice-Pauschale Gegenstand dieses Gesetzes.

Erfreulich ist, dass die Investitionsfristen bei den Investitionsabzugsbeträgen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
So verschiebt sich z.B. für den in 2017, 2018, 2019 gewinnmindernd gebildeten IAB die Investitionsfrist auf den 31.12.2023.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anlage.