Bereits jetzt möchten wir Sie schon informieren, welche Änderungen ab 2025, respektive ab 2028 auf Sie zukommen.
In Deutschland sollen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend sein. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, das der Bundestag am 17.11.2023 verabschiedet hat, vom Bundesrat aber am 24.11.2023 in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde. Wir geben einen Überblick über die geplanten Änderungen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung ab 2028
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