Wie Sie bereits wissen (Umstellung auf E-Rechnung), gilt seit dem 1. Januar 2025 die grundsätzliche Pflicht zur Verwendung von E-Rechnungen im B2B-Bereich zwischen inländischen Unternehmern. Viele Unternehmen befinden sich weiterhin in der Umstellungsphase.

Zwar gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028, dennoch müssen Unternehmen bereits seit 2025 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Das ist besonders wichtig für den Vorsteuerabzug. Kann eine verpflichtende E-Rechnung nicht ordnungsgemäß empfangen, geprüft oder archiviert werden, kann dies zu steuerlichen Risiken führen.

Wir haben Ihnen unser Sonderrundschreiben Neuerungen bei der E-Rechnung (B2B) angehangen und stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung.

Neuerungen bei der E-Rechnung (B2B)

  1. Hintergrund der Einführung der E-Rechnung (B2B)
  2. Definition und Datenformate der elektronischen Rechnung
  3. Neuerungen für die Ausstellung und den Empfang von elektronischen Rechnungen
  4. Einführungszeitpunkt und Übergangsfristen
  5. Ausblick
  6. Zusammenfassung