Trotz dem momentan herrschenden politischen Chaos, hat der Bundesrat dem JStG 2024 zugestimmt.

Folgende Änderungen wird es geben (auszugsweise, nicht abschließend):

  • Bruttoleistungsgrenze für Steuerbefreiung bei PV-Anlagen wird einheitlich für alle Gebäudearten auf 30kW (peak) festgelegt
  • Ab 2025: Kinderbetreuungskosten nicht mehr zu 2/3 max. 4.000€; neu ab 2025: 80% max. 4.800 €
  • Unterhaltszahlungen ab 2025 nur noch mit Kontoauszug absetzbar; Bargeld und Quittung wird nicht mehr akzeptiert
  • Elektronische Antragstellung für Kindergeld als Pflicht
  • Vorsteuerabzug bei Ist-Versteuerung erst möglich, wenn Zahlung geleistet wurde (!!!!) ab 01.01.2028
  • EU- Erweiterung der Kleinunternehmerregelungen mit einheitlichem Meldeverfahren
  • Kleinunternehmer (Umsatz-) grenze wird auf 25.000 € angehoben
  • KEINE Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen bei Kleinunternehmern !!!!
  • Pauschbetrag für Erbfallkosten i.R.d. ErbSt-Erklärung auf 15.000 € angehoben
  • und einige mehr …

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.