Trotz dem momentan herrschenden politischen Chaos, hat der Bundesrat dem JStG 2024 zugestimmt.
Folgende Änderungen wird es geben (auszugsweise, nicht abschließend):
- Bruttoleistungsgrenze für Steuerbefreiung bei PV-Anlagen wird einheitlich für alle Gebäudearten auf 30kW (peak) festgelegt
- Ab 2025: Kinderbetreuungskosten nicht mehr zu 2/3 max. 4.000€; neu ab 2025: 80% max. 4.800 €
- Unterhaltszahlungen ab 2025 nur noch mit Kontoauszug absetzbar; Bargeld und Quittung wird nicht mehr akzeptiert
- Elektronische Antragstellung für Kindergeld als Pflicht
- Vorsteuerabzug bei Ist-Versteuerung erst möglich, wenn Zahlung geleistet wurde (!!!!) ab 01.01.2028
- EU- Erweiterung der Kleinunternehmerregelungen mit einheitlichem Meldeverfahren
- Kleinunternehmer (Umsatz-) grenze wird auf 25.000 € angehoben
- KEINE Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen bei Kleinunternehmern !!!!
- Pauschbetrag für Erbfallkosten i.R.d. ErbSt-Erklärung auf 15.000 € angehoben
- und einige mehr …
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2024 zu
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