Die Bundesregierung plant die Einführung einer Kassenpflicht für bestimmte Unternehmen. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll diese ab dem 01.01.2028 gelten.

Betroffen sind grundsätzlich Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 €, die bislang eine offene Ladenkasse verwenden. In diesen Fällen soll künftig ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) (weitere Informationen zu TSE) eingesetzt werden.

Wird die Umsatzgrenze bereits im Jahr 2027 überschritten, soll die Kassenpflicht ab dem 01.01.2028 gelten. Bei einer späteren Überschreitung ist grundsätzlich der 01.04. des Folgejahres vorgesehen.

Wichtig: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Änderungen sowie Ausnahmen und Befreiungen sind daher möglich.

Wenn Sie derzeit eine offene Ladenkasse nutzen und die Umsatzgrenze überschreiten, sollten Sie sich frühzeitig mit der geplanten Umstellung beschäftigen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.