Sonderrundschreiben zur „Aktivrente“: Steuerfreie Hinzuverdienstgrenze für Arbeitnehmer im Rentenalter
Um den Weiterverbleib von erfahrenen Fachkräften im Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten, hat der Gesetzgeber die sogenannte „Aktivrente“ eingeführt. Für Sie als Arbeitgeber und für Ihre Mitarbeiter ergeben sich daraus wichtige arbeits- und steuerrechtliche Anpassungen.
Die wichtigsten Details im Überblick finden Sie im anliegenden Sonderrundschreiben zur Aktivrente.
- Was ist die Aktivrente?
- Wer kann die Aktivrente in Anspruch nehmen?
- Wie hoch ist der steuerfreie Betrag?
- Ab wann gilt die Steuerbefreiung?
- Welche Einkünfte sind steuerfrei – und welche nicht?
- Sozialversicherung: Was gilt hier?
- Besonderheiten bei mehreren Arbeitsverhältnissen
- Wirkt sich die Aktivrente auf den Steuersatz aus?
- Gesetzeslage und Ausblick
Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt sind, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben und besprechen Sie mit diesen die neuen Möglichkeiten.
Wir stehen Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung zur Verfügung, um die genauen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zu prüfen.