Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

soweit ich informiert bin sind die ersten Zuschüsse bereits diese Woche ausgezahlt worden.

Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse steuerpflichtig sind und als Betriebseinnahme der Einkommensteuer unterliegen. Eine Umsatzversteuerung scheidet mangels Leistungsaustausch zum Glück aus. Ich halte diese Entscheidung in dieser Zeit für ein falsches Signal der Regierung und hoffe auf Nachbesserung und
generelle Steuerfreistellung der Zuschüsse.

Die ersten Rückmeldungen der Finanzämter auf Steuerstundungen, Aussetzungen und Herabsetzungen sind auch schon im Laufe der Woche eingetroffen. Aufgrund der Antragsflut wird das Finanzamt wahrscheinlich noch etwas Zeit brauchen um alle Anträge zu bearbeiten.

Die ersten Rückmeldungen zu Kreditanträgen bei der Hausbank (KFW-Fördermittel) sind auch schon positiv ausgefallen. Es wird oftmals eine Liquiditätsplanung für das Jahr 2020 in vereinfachter Form verlangt. Hierzu hat die KFW ein Muster auf der Webseite veröffentlich. Dieses Muster liegt uns auch vor. Gerne können wir zusammen mit Ihnen den Liquiditätsplan aufstellen. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden ( z.B. Bilanz, Jahresabschluss, Steuer-Erklärungen, BWA, Summen-Saldenliste, Einkommensberechnung…..) sprechen Sie uns bitte an.

Weitere Liquiditätsschonende Maßnahmen wären z.B.:

  • Mit dem Vermieter sprechen wegen einer Stundung / Herabsetzung / Aussetzung der Miete
  • Mit der Bank über Tilgungsaussetzungen bestehender Darlehen sprechen / auch VW-Bank, Audi-Bank etc…

Sollte Sie eine individuelle Beratung benötigen stehen mein „Home-“ und „Office-„Team und ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund !!!!

Mit freundlichen Grüßen

Diplom Kaufmann (FH)
Thomas Ziechaus
Steuerberater