Verlängerung Offenlegungsfristen beim BANZ für Jahresabschlüsse 31.12.2021
Erfreulicherweise fängt der Bundesanzeiger (BANZ) erst nach dem 11.04.2023 Mahnungen für noch nicht offengelegte oder hinterlegte 2021er Jahresabschlüsse rauszuschicken.
Erfreulicherweise fängt der Bundesanzeiger (BANZ) erst nach dem 11.04.2023 Mahnungen für noch nicht offengelegte oder hinterlegte 2021er Jahresabschlüsse rauszuschicken.