Erfreulicherweise fängt der Bundesanzeiger (BANZ) erst nach dem 11.04.2023 Mahnungen für noch nicht offengelegte oder hinterlegte 2021er Jahresabschlüsse rauszuschicken.
45711 - BfJ Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021 Steuern Haufe
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