Verlängerung Offenlegungsfristen beim BANZ für Jahresabschlüsse 31.12.2021

//Verlängerung Offenlegungsfristen beim BANZ für Jahresabschlüsse 31.12.2021

Verlängerung Offenlegungsfristen beim BANZ für Jahresabschlüsse 31.12.2021

Erfreulicherweise fängt der Bundesanzeiger (BANZ) erst nach dem 11.04.2023 Mahnungen für noch nicht offengelegte oder hinterlegte 2021er Jahresabschlüsse rauszuschicken.

 

 

 

 

Von | 2022-12-05T17:15:27+01:00 2. Dezember 2022|Allgemein|