von ziechaus | 2. Dezember 2022 | Allgemein
Erfreulicherweise fängt der Bundesanzeiger (BANZ) erst nach dem 11.04.2023 Mahnungen für noch nicht offengelegte oder hinterlegte 2021er Jahresabschlüsse rauszuschicken. 45711 - BfJ Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021 Steuern Haufe 1 Datei(en) 773.76 KB...