Zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes bietet das Land NRW die sogenannte „Überbrückungshilfe-Plus“ an.
Sie erhalten, sofern Sie die Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe des Bundes erfüllen, eine zusätzliche Förderung i. H. v. 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate im Zeitraum Juni bis August 2020 (maximal 3.000 Euro) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wenn Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für den Zeitraum der Zuwendung (Juni, Juli und/oder August) bezogen werden, besteht kein Anspruch auf die NRW Überbrückungshilfe Plus.

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Überbrückungshilfe des Bundes:

  • Es muss ein kumulierter Umsatzrückgang von mindestens 60% für die Monate Mai und Juni 2020 im Vergleich zum Vorjahr vorliegen. Ist das nicht der Fall, ist eine Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe kategorisch ausgeschlossen.

Weitere Informationen und FAQ´s finden Sie hier:
https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe

Eine Übersicht der Zugangsvoraussetzungen zur Überbrückungshilfe und Überbrückungshilfe-Plus (NRW) habe ich als Anlage beigefügt.

Bei weiteren Fragen wegen eventueller Antragsberechtigung oder Antragsstellung sprechen Sie uns gerne an.