Eine mehr als erfreuliche Nachricht zum Wochenende!

Steuerberaterverband und Bundessteuerberaterkammer hatten sich dafür eingesetzt, dass die Frist zur Abgabe der Schlussabrechnungspakete für die Corona Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen verlängert wird.

Da wir für unsere Mandanten bereits letztes Jahr Fristverlängerung beantragt hatten, sind alle bisher noch nicht übermittelten Fälle automatisch von der neuen Fristverlängerung erfasst.