Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

anbei erhalten Sie von unserem Kooperationspartner „Hollender Lampe Lampe Rechtsanwälte“ in Sachen Steuerstrafrecht eine kleine Ausarbeitung über strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Herabsetzungen und Stundungen von Steuervorauszahlungen.

Ich möchte Sie bitten zu dokumentieren, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung vorliegen, damit man Ihnen nach der Krise nicht das Gegenteil vorwerfen kann.

Sollten Sie den Wunsch haben einen evtl. bereits abgegebenen Antrag zu ändern bitte ich um kurze Information.

Aus jetziger Sicht kann man noch nicht absehen wie hart und ob überhaupt eine rückwirkende Prüfung der Stundungswürdigkeit durchgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Diplom Kaufmann (FH)
Thomas Ziechaus
Steuerberater