Beiliegende Information betrifft die Änderung der Meldepflicht zum 01.08.2021.

Aus dem Transparenzregister wird ein Vollregister. Für viele Unternehmen bedeutet das eine Eintragungs- und damit neue Meldepflicht.
In Abhängigkeit von der Rechtsform gelten jedoch Übergangsfristen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte beiliegendem Informationsblatt.

Bei weiteren Fragen steht sowohl mein Team als auch ich jederzeit gerne zur Verfügung.