Anbei eine kurze Info aus der Fachliteratur:
Der Zuschuss, den ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bezahlen kann um einen elektronischen Heilberufsausweis zu erlangen, stellt keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, da diese Zahlung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht wird.
24956 - Fachliteratur allgemein Arbeitgeberzuschuss Heilberufsausweis eHBA 2021
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