Die lange erwartete Entscheidung über die Höhe des Zinssatzes bei Steuernachforderungen oder Steuererstattungen ist getroffen worden (per Anlage anbei).

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die 6-prozentige Jahresverzinsung verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet bis zum 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Allerdings wird die tatsächliche Änderung erst für Verzinsungszeiträume ab 2019 in Kraft treten.

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