Entscheidung BVerfG über Zinshöhe bei Steuernachforderungen / -erstattungen des Finanzamtes ab 2019

//Entscheidung BVerfG über Zinshöhe bei Steuernachforderungen / -erstattungen des Finanzamtes ab 2019

Entscheidung BVerfG über Zinshöhe bei Steuernachforderungen / -erstattungen des Finanzamtes ab 2019

Die lange erwartete Entscheidung über die Höhe des Zinssatzes bei Steuernachforderungen oder Steuererstattungen ist getroffen worden (per Anlage anbei).

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die 6-prozentige Jahresverzinsung verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet bis zum 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Allerdings wird die tatsächliche Änderung erst für Verzinsungszeiträume ab 2019 in Kraft treten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zu Ihrer Verfügung.

 

Von | 2021-08-24T16:22:38+02:00 24. August 2021|Allgemein|